AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Zustandekommen und Ausschluss entgegenstehender AGB
  1. Die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Data-AL GmbH (nachfolgend „DATA-AL“) kommt zustande durch eine Erklärung des Teilnehmers unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vom Teilnehmer ordnungsgemäß ausgefüllten online Antragsformulars über den Webshop der DATA-AL und deren Annahme, die durch Übersendung der Zugangsinformationen und durch eine schriftliche Bestätigung von DATA-AL erfolgt.
  2. Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. DATA-AL wird den Eingang der Bestellung unmittelbar per E-Mail bestätigen; hierin liegt keine Annahme des Angebots des Kunden. Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt erst durch Annahme seitens DATA-AL zustande; die Annahme erfolgt per E-Mail.
  3. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Registrierung/ Bestellung gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und wahrheitsgemäß sind. Auf entsprechende Anfrage von DATA-AL hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Der Kunde verpflichtet sich, DATA-AL jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten. Bei Verstoß ist DATA-AL berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren bis die korrekten Daten angegeben und belegt sind.
  4. Der Vertrag kann ausschließlich über den Webshop der DATA-AL abgeschlossen werden.
  5. Alle Lieferungen und Leistungen der DATA-AL erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Einbeziehung von AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  • 2 Vertragsgegenstand
  1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus der zur Verfügungsstellung der gebuchten/erworbenen E-Mail Adresse(n) mit der Endung @DAL.Kim.Telematik sowie den von den Parteien getroffenen Regelungen zu diesem Produkt. Weiterentwicklungen des Produktes gelten nicht als Änderungen des Vertragsgegenstandes.

    Die DATA-AL stellt dem Teilnehmer ihren KIM-Dienst ausschließlich zu den in diesen AGB und in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedingungen zur Verfügung.

  1. Die DATA-AL unterhält diesen seitens gematik zugelassenen Dienst für einen sektorübergreifenden Daten- und Informationsaustausch, ausschließlich für Beteiligte im Gesundheitswesen und explizit für Beteiligte der Telematikinfrastruktur.

    Der KIM Mailserver des KIM-Fachdienstes darf ausschließlich Nachrichten, die innerhalb der Telematikinfrastruktur (nachfolgend TI) versendet werden, verarbeiten. Der Zugriff auf einen Mailserver von außerhalb der TI ist nicht zulässig, d.h. KIM-Nachrichten dürfen vom Kunden nicht an öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen versendet werden, weiterhin kann der KIM-Mailserver keine E-Mails von außerhalb der TI annehmen. Der Versand an E-Mail-Adressen außerhalb des KIM-Dienstes ist technisch nicht möglich und nicht Vertragsgegenstand.

  1. Der KIM-Teilnehmer darf ausschließlich Nachrichten für die medizinische Versorgung (z.B. Arztbriefe) versenden.

    Der KIM-Teilnehmer muss sicherstellen, dass personenbezogene medizinische Daten von Patienten nur gesendet werden, wenn die Daten für die medizinische Versorgung des Patienten erforderlich sind. Weiterhin muss der Teilnehmer sicherstellen, dass die Empfänger der durch KIM versandten personenbezogenen Daten der Patienten an dessen medizinischen Versorgung beteiligt sind. 

  1. Erfolglos zugestellte KIM-Nachrichten aufgrund Nicht-Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur oder des zu empfangenden Mailserver werden nach einer Stunde erneut versendet.

    Der KIM-Teilnehmer sollte KIM-Nachrichten nach dem Abrufen nicht auf dem Server belassen. Dies bedeutet, dass keine Kopien von den Nachrichten auf dem Server verbleiben, sondern komplett abgerufen werden sollen.

  1. KIM-Nachrichten werden ohne vorherige Ankündigung automatisch gelöscht, wenn diese nach mehr als 90 Tagen nicht von dem KIM-Fachdienst (Mailserver) abgerufen werden oder auf dem Fachdienst nach dem Abruf verbleiben.
  2. KIM-Nachrichten, die nicht (per S/MIME) verschlüsselt oder signiert sind, werden vom Mailserver nicht weitergeleitet, sondern verworfen. Dies gilt auch wenn ein KIM-Teilnehmer Nachrichten an mehrere Empfänger versendet und eine oder mehr Nachrichten davon nicht verschlüsselt oder nicht signiert werden kann. Der Absender erhält eine entsprechende Information über den fehlgeschlagenen Versand. Dies gilt nicht für servergenerierte Nachrichten (Zustellbestätigungen, Fehlermeldungen und Abwesenheitsnotizen) sowie vom Clientmodul generierte Fehlernachrichten.
  3. Da technisch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Nachrichtenempfänger ggf. auch alle bcc (blind carbon copy) Empfänger der Nachricht ermitteln werden können, sollte auf eine Verwendung der bcc-Funktion verzichtet werden. 
  4. 8.     DATA-AL ist berechtigt, Leistungen nach ihrer Wahl auch durch Dritte (Nachunternehmer) zu erbringen.
  • 3 Transportsicherung
  1. Verschlüsselte Verbindungen: Alle Verbindungen in der KIM-Kommunikation sowohl von Clientsystem zum KIM-Clientmodul als auch vom KIM-Clientmodul zum KIM-Fachdienst erfolgten stets über verschlüsselte Verbindungen über das Transportnetz Telematikinfrastruktur.
  2. Anmeldedaten: Die Nutzung des KIM-Dienstes ist ausschließlich nach vorheriger Authentifizierung durch Benutzername und Passwort des Users gegenüber dem KIM-Mail-Server möglich. 
  • 4 Größenbeschränkung, Kapazität und Verfügbarkeit
  1. Der Versand von KIM-Nachrichten ist auf 25 MB / pro Nachricht (netto, exklusive Verschlüsselung und Signatur) beschränkt.
  2. Serverseitig

    Die DATA-AL gewährleistet zur Hauptzeit eine Verfügbarkeit von 99,8 % und zur Nebenzeit von 99 %. Wartungsfenster dürfen nur in der Nebenzeit liegen. Genehmigte Wartungsfenster werden nicht als Ausfallzeit gewertet. Hauptzeit ist Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage. Alle übrigen Stunden der Woche sind Nebenzeit.

    Ebenfalls gilt dies nicht, soweit der Zugriff auf diese Dienstleistungen durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Betriebssphäre von DATA-AL liegen oder von DATA-AL nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt, Verschulden Dritter).

  1. Clientseitig

    DATA-AL gewährleistet nicht, dass die angebotenen lokalen Produkte jederzeit verfügbar und fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere nicht bei Ausfall des Internetzugangs und dem daraus resultierenden Verbindungsabbruch zur Telematikinfrastruktur und deren Zugriff auf die KIM-Dienste.

    Ebenfalls gilt dies nicht, soweit der Zugriff auf diese Dienstleistungen durch Störungen verursacht wird, die außerhalb der Leistungssphäre von DATA-AL liegen oder von DATA-AL nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt, Verschulden Dritter).

    Dazu zählen ebenfalls Software-Probleme des Systems des Kunden worüber die Daten empfangen und versendet werden, weiterhin der Ausfall, die Sperrung oder das Abhandenkommen von Hardware-Komponenten des Kunden, die für die KIM-Kommunikation zwingend notwendig sind sowie lokale Sicherheitsmaßnahmen (wie z. B. Firewall, Virenscanner) der Institution, die das Versenden und Empfangen von KIM-Nachrichten verhindert.

    Im Falle einer von DATA-AL verursachten Störung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Dienste und Produkte verpflichtet sich DATA-AL diese Störung unverzüglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigen.

    Im Rahmen von KIM bietet die DATA-AL einen Anwendersupport von Montag bis Freitag 08:00        – 17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen). Die Klärung von Anfragen erfolgt innerhalb 5 Werktagen.

  • 5 Deregistrierung
  1. Wird ein KIM-Konto vom KIM-Teilnehmer deregistriert, so ist der Empfang und der Versand von KIM-Nachrichten nicht mehr möglich. Die im Postfach befindlichen und noch nicht abgerufenen Nachrichten werden jedoch erst nach 90 Tagen gelöscht.
  2. Nach einer Deregistrierung wird die KIM-Adresse vom Verzeichnisdienst (Fachdiensteintrag) gelöscht, sodass ein weiterer KIM-Teilnehmer diesen im Verzeichnisdienst zwar noch finden kann jedoch die Information erhält, dass der Teilnehmer nicht KIM-Teilnehmer ist.
  • 6 Sperrung
  1. Der KIM-Fachdienst sperrt den Account eines Teilnehmers nach drei aufeinanderfolgenden Fehleingaben des Passwortes temporär. Nach dem Sperren des Accounts kann der Nutzer keine KIM-Nachrichten mehr versenden oder abholen.
  2. Eine Sperrung des Accounts erfolgt zudem, wenn der KIM-Teilnehmer sich im Zahlungsverzug befindet. Ein zur Sperrung berechtigender Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Teilnehmer eine Lastschrift zweifach aufeinanderfolgend nicht eingelöst hat oder mit einem nicht unerheblichen Teil der geschuldeten Entgelte in Verzug kommt oder in einem mehr als zweimonatigen Zeitraum nicht leistet oder zwei aufeinanderfolgende Mahnungen unbearbeitet lässt. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist DATA-AL zudem berechtigt die Leistungserbringung zu unterbrechen und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Mahngebühren in Höhe von € 25,00 (fünfundzwanzig) je Sachverhalt gelten als vereinbart.
  3. Die DATA-AL ist ab Verfügbarkeit des Verzeichnisdienstes nach § 291h SVB V (neu) berechtigt Kunden zu sperren, die nicht oder nicht mehr im Verzeichnisdienst gelistet sind.
  • 7 Umgang mit Zugangsdaten Kunde
  1. Der Kunde wird seine persönlichen Zugangsdaten (Kennwort/Passwort) für den KIM-Webshop und für die Nutzung der KIM-Dienste nicht an Dritte weitergeben und diese vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren.
  2. Der Kunde wird weiterhin keine Standardpasswörter verwenden.
  3. Soweit Anlass zur Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der KIM-Teilnehmer diese unverzüglich zu ändern.
  4. Zugangsdaten dürfen auf Datenträgern (Festplatte, USB-Stick, CD-Rom etc.) nur in verschlüsselter Form gespeichert werden.
  5. Passwörter, die für die Teilnahme an KIM notwendig sind, werden weder auf dem KIM-Fachdienst noch im KIM-Clientmodul im Klartext gespeichert.

    Eine Änderung von Passwörtern ist nur durch den KIM-Teilnehmer selbst möglich. Das Ändern oder Löschen von Passwörtern der KIM-Konten durch Dritte ist nicht möglich.

    Für das Kennwort der Benutzerauthentifizierung ist der Kunde verpflichtet als Minimum-Qualität des Passwortes die BSI Regelung des Grundschutzkataloges M 2.11 „Regelung des Passwortgebrauchs“ einzuhalten.

  1.     Der Kunde ist verpflichtet bei Ablauf, Defekt und Verlust einer Karte, die für die Ver- und Entschlüsselung/Signaturerzeugung und -prüfung eingesetzt wird (SMC-B-/eHBA-Karte) dies unverzüglich dem jeweiligen Kartenproduzent anzuzeigen, insbesondere auch um Missbrauch zu vermeiden.
  2.     Bei Ablauf, Defekt und Verlust einer Karte, die für die Ver- und Entschlüsselung/Signaturerzeugung und -prüfung eingesetzt wird (SMC-B-/eHBA-Karte) hat dies zur Folge, dass eine Ver- und Entschlüsselung/Signaturerzeugung und -prüfung mit dieser Karte nicht mehr möglich ist. Klarstellend wird festgehalten, dass DATA-AL nicht für den Verlust der Informationen oder daraus resultierenden Schäden haftet.
  • 8 Voraussetzungen/Mitwirkung
  1. Um eine Teilnahme an KIM zu ermöglichen muss der Kunde auf eigene Kosten und Verantwortung die nachfolgenden Komponenten bereitstellen:

    (i)            Zugang Telematikinfrastruktur: Voraussetzung für die Nutzung des KIM-Kommunikationsdienstes ist ein funktionsfähiger Zugang in die Telematikinfrastruktur über einen eHealth-Konnektor.

    (ii)           SMC-B/HBA: Für den Verschlüsselung/Entschlüsselung einer Nachricht einen freigeschalteten HBA oder eine freigeschaltete SMC-B und für die Signatur eine freigeschaltete SMC-B.

    (iii)          E-Mail-Client: Ein Programm zum Versenden und Empfangen von KIM-Nachrichten wie z. B. ein entsprechendes KIM-Modul im Primärsystem oder einen entsprechend dafür vorgesehenen marktüblichen E-Mail-Client der SMTPS und POP3S unterstützt.

    Die KIM-Kommunikation (Einrichtung und Nutzung von KIM) kann nicht ordnungsgemäß stattfinden, wenn ein der Komponenten fehlt oder fehlerhaft ist. 

  1. Sofern zur Fehlerbehebung oder zur Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen der DATA-AL der Zugriff der DATA-AL auf das EDV-System des Anwenders im Wege der Fernwartung oder sonstiger Arbeiten erforderlich sind, die eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten (insbesondere Patientendaten) des Anwenders durch das Unternehmen ermöglichen, ist der Anwender verpflichtet vor Inanspruchnahme der Supporttätigkeit (z. B. per Fernwartung) mit der DATA-AL einen den Datenschutz regelnden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DS-GVO) abzuschließen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages ist die DATA-AL nicht verpflichtet mit der Ausführung der entsprechenden Arbeiten zu beginnen. Der Kunde hat den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Abgabe des Angebotes nach dem von DATA-AL bereitgestellten Muster anzubieten.
  • 9 Berechtigungen der DATA-AL
  1. Die DATA-AL ist berechtigt die Anzahl der versendeten und/oder empfangenen Nachrichten zu zählen und je nach Vertragsumfang den Versand oder den Empfang zu blockieren oder zu viel versendete und/oder empfangene Nachrichten dem Teilnehmer zu berechnen.

    Die DATA-AL ist weiterhin berechtigt den Vertragsumfang und somit die Anzahl der maximal zu versendeten oder empfangenen Nachrichten zu verringern oder zu vergrößern.

  1.    Die DATA-AL ist berechtigt, die Postfachgröße und/oder das Datenvolumen des Teilnehmers zu messen und je nach
    Vertragsumfang den Versand und/oder den Empfang bei Erreichen der im Vertrag festgelegten Postfachgröße/des
    im Vertrag festgelegten Datenvolumens zu blockieren oder zu viel erzeugtes Datenvolumen dem Teilnehmer zu
    berechnen. Die DATA-AL ist weiterhin berechtigt, den Vertragsumfang und somit die Postfachgröße/das Datenvolumen
    zu verringern oder zu vergrößern.
  2. Die DATA-AL ist weiterhin berechtigt alle zusätzlichen Leistungen wie Software- und Systemupgrades oder durch Anforderungen der gematik GmbH oder des BSI wegen grundlegender Änderungen der KIM-Infrastruktur in Bezug auf Sicherheitsanforderungen, Systemarchitektur etc. oder durch wesentliche Systementwicklungen mit zusätzlichen Funktionalitäten oder wegen wesentlicher Änderung von Betriebssystemen o. ä. notwendig werden, gesondert zu berechnen. Sollten Re-Zertifizierungen erforderlich werden, können die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten gesondert berechnet werden. Vor-Ort-Einsätze gleich welcher Art einschließlich des Einspielens von Software durch DATA-AL oder einen von DATA-AL beauftragten DVO werden bei Bedarf gesondert nach der jeweils aktuellen Preisliste berechnet.
  3. Ab Verfügbarkeit des Verzeichnisdienstes nach § 291h SVB V (neu) ist die DATA-AL berechtigt ausschließlich Kunden für KIM zur Registrierung zuzulassen, die im Verzeichnisdienst gelistet sind.
  • 10 Vergütung
  1. Für laufende Leistungen ist die Abrechnungsperiode das Quartal. Bei der Offline-Vertragsdurchführung erhält der Kunde die Rechnung in Textform per Brief. Bei der Online-Vertragsdurchführung erhält der Kunde die Rechnung ausschließlich in Textform per E-Mail-Scan. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind abgerechnete Leistungen zehn Tage nach Rechnungszugang fällig.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Hierfür erteilt der Kunde DATA-AL ein formwirksames SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde ist verpflichtet, einen Wechsel seiner Bankverbindung DATA-AL spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit des nächsten Lastschrifteinzugs mitzuteilen.
  3. Eine Zahlung durch Überweisung nach Rechnungsstellung bedarf gesonderter Vereinbarung. DATA-AL kann dafür wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen, das derzeit 5,00 € (fünf) beträgt.
  4. Der Kunde kann die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber DATA-AL beanstanden. Bei fristgerechter Beanstandung prüft DATA-AL den Rechnungsbetrag und teilt das Ergebnis dem Kunden mit. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gilt die Abrechnung als anerkannt. Ansprüche wegen Mängeln oder aus Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) bleiben unberührt.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen gegenüber Forderungen von DATA-AL nur dann berechtigt, wenn diese Ansprüche von DATA-AL schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
  6. Alle Entgeltangaben verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  7. Der Kunde ist auch verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung seines Accounts durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
  • 11 Preisanpassungen
  1. DATA-AL kann laufende oder nutzungsabhängige Entgelte nach billigem Ermessen ändern,

    (i)            wenn und insoweit sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte geändert hat; der Umfang der Entgeltänderung richtet sich dabei nach der Änderung des Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen, oder

    (ii)           wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von DATA-AL nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände ändern.

    Das ist der Fall, wenn

  1. a)    neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu geänderten Kosten der Leistungserbringung führen oder
  2. b)    sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten ändern,
  3. c)     soweit Leistungen der DATA-AL Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte DATA-AL nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die DATA-AL zu vertreten hat, und sich dadurch die Kosten der Leistungserbringung ändern.
  4. Eine Änderung muss mindestens 6 Wochen im Voraus angekündigt werden. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung innerhalb eines Jahres mehr als 10 % des ursprünglichen Entgeltes ausmacht. Die Kündigung muss DATA-AL spätestens drei Wochen nach wirksam werden der Erhöhung zugehen. DATA-AL wird den Kunden auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Erhöhung hinweisen.
  • 12 Gewährleistung
  1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt des Produkts, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Mangels der DATA-AL vom Kunden schriftlich angezeigt werden. Anderenfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. 
  2. Auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Hierbei sind nach Möglichkeit zur Diagnose dienliche Unterlagen zu übersenden. DATA-AL wird fristgerecht angezeigte Mängel nach Absprache mit dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Der Kunde hat DATA-AL die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen.
  3. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst nach Wahl der DATA-AL auf die Fehlerbeseitigung oder den Ersatz des fehlerhaften Produkts oder Teilen davon. Nach eigener Wahl ist DATA-AL auch berechtigt bis zur Lieferung eines zur Fehlerbeseitigung dienenden Updates eine vorläufige Nachbesserung dadurch zu leisten, dass DATA-AL dem Kunden Möglichkeiten und Verfahren aufzeigt, den Mangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt dann nicht, wenn die Umgehung für den Kunden unzumutbar ist, insbesondere wenn hierdurch erhebliche Störungen der Betriebsabläufe des Kunden bewirkt werden. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Kunden. Bei Rechtsmängeln wird DATA-AL nach eigener Wahl den Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschaffen oder das Produkt unter Beibehaltung der vereinbarten Soll-Beschaffenheit so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. Schlägt die Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, soweit der dritte Nachbesserungsversuch nicht zum Erfolg führte.
  4. Kosten für die Nacherfüllung, die durch Verbringung der Produkte an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde.

    Fallen vom Kunden gemeldete, aufgetretene Störungen nicht unter die Gewährleistung, so werden die von DATA-AL zur Diagnose und Behebung erbrachten Leistungen (selbst, oder durch Dritte) nach den zur Zeit der Leistungserbringung allgemein gültigen Sätzen dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungs- und Nachbesserungsansprüchen für Vertragsprodukte beträgt (außer im Falle von Schadensersatzansprüchen) 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
  • 13 Haftung
  1. Der Kunde haftet der DATA-AL für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus der Vereinbarung ergebenden und in den hiesigen AGB aus den oben genannten Pflichten entstehen und stellt DATA-AL von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. DATA-AL ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine Pflichtverletzung die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Die DATA-AL übernimmt keine Haftung dafür, dass Mails an falsche Empfänger versendet werden.
  3. DATA-AL schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder verschuldensunabhängige Ansprüche, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen oder Garantien berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Soweit eine Haftung der DATA-AL bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den Regelungen dieser AGB nicht ausgeschlossen ist, haftet DATA-AL nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  5. Die Einschränkungen vorstehender Ziffern gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DATA-AL, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  6. Eine etwaige gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung, z.B. des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
  7. Die Haftung für angebliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  • 14 Vertragsdauer
  1. Der Vertrag läuft, soweit anderes nicht vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf der ersten 36 Monate nach Vertragsbeginn.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    DATA-AL ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

    (i)            der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei durchschnittlichen, monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;

    (ii)           der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden genutzte E-Mail-Adresse gegen gesetzliche Verbote/ Gebote, die guten Sitten und/ oder Rechte Dritter verstößt.

  1. Der Kunde ist im Fall einer Aufgabe der Institution gemäß einer vorzulegenden Bescheinigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung / Kassenzahnärztlichen Vereinigung / Landesapothekenkammer zur Außerbetriebnahme verpflichtet und kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende des Monats der Aufgabe der Institution außerordentlich kündigen.
  2. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.
  3. 90 Tage nach Beendigung des KIM-Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten, alle serverseitigen Einstellungen und die Zugangsdaten des Kunden der gekündigten Produkte ohne gesonderte Nachricht hierzu gelöscht. 
  • 15 Rechte und Pflichten des Teilnehmers
  1. Übertragbarkeit

    Das vertragsgegenständliche Recht des Teilnehmers, die KIM-Dienste oder Teile hiervon zu nutzen, ist nicht übertragbar;
    die zulässige Eigennutzung umfasst allerdings auch die auf Weisung des Teilnehmers erfolgte Nutzung der
    KIM-Dienste durch seine eigenen Mitarbeiter. Der Kunde ist nicht berechtigt die vertragsgegenständlichen KIM-Dienste
    insgesamt oder in Teilen durch Dritte (etwa andere Praxen oder Institutionen) nutzen zu lassen oder diesen
    Rechte hieran einzuräumen.

  1. Weitergabe von Informationen und Softwarekomponenten

    Die durch den Dienst erhaltenen Informationen, und sonstigen Inhalte dürfen ohne Zustimmung der DATA-AL von dem Teilnehmer weder vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht noch Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen bzw. zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die von der DATA-AL bereitgestellten Softwarekomponenten. Verstößt der Teilnehmer gegen die vorgenannten Verbote, ist DATA-AL berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.

  1. Missbräuchliche Nutzung des KIM-Dienstes

    Der Kunde darf die von DATA-AL angebotenen Dienste nicht missbräuchlich nutzen und insbesondere nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.

    Die von der DATA-AL überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Er handelt eigenverantwortlich und stellt DATA-AL von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei. Zu dieser missbräuchlichen Nutzung zählen insbesondere folgende Punkte:

  1. a)    Kein Versand von gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstige Leistungen (z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail).
  2. b)    Keine missbräuchliche Nutzung des Dienstes, insbesondere das Versenden von bedrohenden und belästigenden Nachrichten.
  3. c)     Keine Eingriffe in Telekommunikationsnetze vornehmen.
  4. d)    Nachrichten dürfen nur an Empfänger gesendet werden, mit denen er in regelmäßiger Geschäftsverbindung steht oder welche vorab ihre Einwilligung zum Empfang solcher Sendungen gegeben haben. Weiterhin darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme erfolgen (§ 238 Strafgesetzbuch – StGB)).
  5. e) Informationen mit rechts- und sittenwidrigen Inhalten dürfen nicht an beliebige Empfänger übermittelt werden. Weiterhin darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen Informationen, die i.S.d. § 130, 130 a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. §184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
  6. f) Informationen, die das Ansehen von DATA-AL schädigen können.
  7. Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
  8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme der Dienste und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für DATA-AL entstehen.
  9. Es sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
  10. Die Nutzung der Leistungen darf nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken und unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
  11. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass alle Personen, die von diesem zur Nutzung von KIM beauftragt wurden die oben genannten Nutzungsbedingungen beachten.
  • 16 AGB-Änderung
  1. DATA-AL behält sich vor diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGB unter Angabe des Zeitpunktes deren Inkrafttretens im Internet auf der Webseite www.Data-AL.com/ti-kim sowie durch separaten Hinweis an die vom Kunden zu Korrespondenzzwecken angegebene Mail-Adresse. Soweit der Kunde nicht in einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Hinweises den Änderungen widerspricht, gelten die abgeänderten AGB als vereinbart. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.
  • 17 Sonstiges
  1. Soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff. HGB ist, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz der DATA-AL.
  2. Auf das hiesige Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  4. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder unwirksam werden sollen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder ungültig gewordenen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen oder unwirksam gewordenen wirtschaftlich am nächsten kommt.